Infobroschüre - Rundbrief der VbSt. BGL
Hinweis: Alle Hinweise auf die Kontoverbindung
wurden in den
Onlineausgaben der Mitgliederzeitung entfernt. Bitte entnehmen Sie die
Kontoverbindung der zugesandten Mitgliederzeitung.
Mitgliedschaft in der IPA
Ordentliches Mitglied kann jeder
Polizeibedienstete
(Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst,
ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die
polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der
Geschäftsführende
Verbindungsstellenvorstand.
Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der
sie
beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen
Vorstandsmitgliedern und Beisitzern.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die
ordentliche
Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und
beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den
Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag
von
30 € ist der kostenlose
Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell")
enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.
Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe
ausgestellten IPA Ausweis.
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