Verbindungsstelle Berchtesgadener Land

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Infobroschüre - Rundbrief der VbSt. BGL










Hinweis: Alle Hinweise auf die Kontoverbindung wurden in den Onlineausgaben der Mitgliederzeitung entfernt. Bitte entnehmen Sie die Kontoverbindung der zugesandten Mitgliederzeitung.

Mitgliedschaft in der IPA

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.

Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand.

Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern.

Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag von 30 € ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.

Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe ausgestellten IPA Ausweis.

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